Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen 2020 um 1,95 Prozent. Das kommt allen Steuerzahlern zugute und soll verhindern, dass Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz aufgezehrt werden.
Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, wird ab 2020 auf 9408 Euro erhöht.
Wer einen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, muss monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch 0,5 Prozent. Die Regelung galt bislang nur für Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden: Diese Frist wurde bis 2030 verlängert.
Seit 2019 ist die Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber für den Mitarbeiter steuerfrei. Auch diese Regelung wird bis 2030 verlängert. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für herkömmliche Räder als auch für Pedelecs.
Dies sind nur einige Änderungen. Bei detaillierten Fragen steht Ihnen unser Fachpersonal selbstverständlich gerne zur Verfügung.